Mahmoud Charr zieht gegen Don King vor Gericht
Mahmoud Charr hat nach der Aberkennung seines regulären WBA-Gürtels auf Grund von Inaktivität die Spielchen von Don King satt. Dieser verklagt den Promoter nun bei einem Gericht in Florida und wirft ihm vor, Kämpfe jahrelang verhindert und sich nicht an Absprachen und Verträge gehalten zu haben. Wie BoxingScene berichtet, richtet sich die Klage neben Don King und dessen Promotionsfirma noch gegen sechs weitere Parteien.
Nach dem Gewinn des regulären Weltmeistertitels der WBA im November 2017 wurde es sportlich still um Mahmoud Charr. Der Punktsieg gegen den russischen Hünen Aleksandr Ustinov läutete eine ungewollte Pause von dreieinhalb Jahre vom aktiven Geschehen für den Wahl-Kölner ein. Immer wieder platzten angesetzte Titelverteidigungen, nicht zuletzt wegen dem 89-jährigen Don King, der seine immer noch weitläufigen Kontakte zu den Boxverbänden spielen ließ und alles dafür tat, einen Auftritt von Charr gegen seine Schützlinge zu verhindern.
So konnte dieser letztendlich erwirken, dass eine geplante Titelverteidigung gegen den unter seiner Schirmherrschaft stehenden Trevor Bryan mehrfach nicht zustande kam. Charr wurde daraufhin von der WBA zum Weltmeister in Pause zurückgestuft, woraufhin sich Bryan gegen den ebenfalls bei King unter Vertrag stehenden Bermane Stiverne zum neuen regulären WBA-Champion krönte.
Durch Marco Schmidt, den Berater des "Diamond Boys", wurde nun am 10. August beim zuständigen US-Gericht in Florida eine Klage gegen Don King, dessen Promotionsfirma Don King Productions, Epic Sports sowie fünf weitere, aktuell nicht bekannte Parteien eingereicht.
So wird die Anklage in einer offiziellen Pressemitteilung entsprechend begründet. "Mit dieser Summe soll der wirtschaftliche Schaden kompensiert werden, der Charr durch das jahrelange falsche Spiel von Don King, sowie dessen Firmen und Partnern, entstanden ist."
Vertreten lässt sich Mahmoud Charr hierbei von dem renommierten US-Anwalt Patrick English, der hierbei eine Entschädigung von 4.575.000 US-Dollar zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten sowie "was das Gericht darüber hinaus als angemessen hält" als Forderung angesetzt.
Zuletzt aktiv war der ehemalige WBA-Weltmeister im Schwergewicht bei seinem Comeback im Mai diesen Jahres gegen den überfordert wirkenden Aufbaugegner Christopher Lovejoy, den er in der zweiten Runde vorzeitig stoppen konnte. Auch hier versuchte Don King im Vorfeld, den Kampf zu verhindern, in dem er behauptete, Lovejoy habe einen entsprechenden Vertrag bei ihm abgeschlossen, der seiner Zustimmung bei jeweiligen Auftritten bedarf.
So einfach wie sein letztes Duell gegen Lovejoy wird es diesmal für Mahmoud Charr gegen Don King sicher nicht. Man darf hierbei gespannt sein, ob es dem "Hall-of-Fame Promoter" erneut gelingt, trotz nachweislich dubioser Verstrickungen, seine Beziehungen auszuspielen und den Kopf einmal mehr aus der Schlinge zu ziehen.