Mundschutzverbot für Judoka
Die Bundeskampfrichterkommission informierte gestern aktuell, dass nach den IJF/EJU -Wettkampfbestimmungen das Kämpfen mit einem Mundschutz nicht mehr erlaubt ist! Boom, das schlug ein wie eine Bombe.
Warum ist dies so? Aus medizinischer Sicht soll es erhebliche Bedenken geben.
Dies gilt ab 1. Januar 2011 für alle Ebenen und Altersklassen im DJB.
Aber:
Beginnt ein Kämpfer einen Kampf mit einem Mundschutz, ohne dass dies auffällt, so kann er diesen ablegen, wenn es bemerkt wird. Weigert er sich, so verliert er den Kampf.
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