BLM zieht gegen UFC-Urteile vor bayerischen Verfassungsgerichtshof
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien BLM lässt nicht locker. Nachdem die UFC im September 2017 vom Bayerischen Verwaltungsgericht Recht darin bekam, dass das Sendeverbot auf DSF, heute Sport1, einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, hat die BLM nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Wie die BLM in einer Meldung vom 23. Januar auf ihrer Homepage bekannt gab, werde man beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile vom 9. Oktober 2014 des Verwaltungsgerichts München und vom 20. September 2017 vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Die BLM begründet ihr Vorgehen mit §111a der bayerischen Verfassung. Dieser besagt in Zif. 2, dass Rundfunk in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben wird. Die Klage der UFC gegen die Entscheidungen der BLM würden das verankerte Trägerschaftsprinzip aushöhlen. Die BLM ist aufgrund dieses Paragraphen juristisch die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die auch von privaten Anbietern verbreitet werden.
Der Rechtsstreit zwischen der BLM und der UFC geht damit bereits ins neunte Jahr. 2010 untersagte die BLM dem Sender DSF die Ausstrahlung von UFC-Formaten wie „The Ultimate Fighter“, „UFC Unleashed“ und „UFC Fightnight“ [sic] wegen extremer Gewaltdarstellungen.
Die UFC klagte daraufhin vor mehreren Instanzen erst darum, als Zulieferer des DSF überhaupt gegen die Maßnahme der BLM klagebefugt zu sein, anschließend gegen das Urteil der BLM selbst und erhielt schließlich Recht, da die Entscheidung der BLM einen widerrechtlichen Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit dargestellt habe.
Da die Ausübung des Berufs der UFC die Veranstaltung, Verbreitung und Ausstrahlung von MMA-Kämpfen sei, habe das Programmänderungsverlangen der BLM eine berufsregelnde Tendenz gehabt, für die die Behörde befugt gewesen sei. 2017 wurde dann eine Revision der Klage der UFC, die von der BLM angestrebt wurde, vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgelehnt. Nun geht es in die nächste Instanz.