UFC siegt vor nächster Instanz gegen BLM
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat den Weg für die UFC ins deutsche Fernsehen freigemacht. In einem Urteil vom 20. September wies das Gericht die Berufung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zurück und ließ eine Revision der Klage der UFC nicht zu.
Könnte die UFC demnächst ins deutsche Fernsehen zurückkehren? Die Zeichen stehen gut. Denn der größte Gegner des Unternehmens, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien BLM, hat vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die UFC vor zwei Jahren als „klagebefugt“ einstufte und ihr somit das Recht zubilligte, gegen ihre Einschränkung der Berufsfreiheit zu klagen, hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage der UFC Recht gegeben.
Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht schon 2015 eine Revision ablehnte, wurde heute auch eine Berufung der BLM vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht zurückgewiesen. GNP1.de liegt eine Stellungnahme des Verwaltungsgerichts vor, wonach „der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 20. September 2017 die Berufung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zurückgewiesen [hat]. Die Revision wurde nicht zugelassen.“
Die BLM hatte 2010 dafür gesorgt, dass der UFC-Rechtepartner Sport1 die Ausstrahlungen mehrerer UFC-Formate einstellen musste, da diese zur „Verrohung der Jugend beitrugen und aufgrund des gezeigten Gewalteinsatzes und der Tabubrüche dem Leitbild des öffentlich verantworteten und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betriebenen Rundfunks widersprächen“.
Ein widerrechtlicher Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit, da der spezifische Bezug des Programmänderungsverlangens der BLM in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs der klagebefugten UFC stand, dass eine berufsregelnde Tendenz zu erkennen war. Der Klage gegen dieses Programmänderungsverlangen der BLM wurde nun in nächster Instanz stattgegeben. Jahrelang stritt die UFC erst darum, überhaupt gegen die BLM zu klagen, da bisher nur der Programmanbieter (in diesem Fall Sport1) und nicht der Zulieferer (die UFC) klagebefugt war. Nun hat sie erneut Recht bekommen.
Eine schriftliche Begründung des Urteils wurde noch nicht veröffentlicht, soll jedoch in den kommenden Wochen den Beteiligten zugehen. Dann dürfte sich auch die UFC zu ihren weiteren Plänen äußern.
In den letzten Monaten wurden UFC-Veranstaltungen in Deutschland auf dem Streamingportal ranFIGHTING.de, Pay-Per-Views zusätzlich auf Sky, ausgestrahlt. Eine Zusammenfassung der UFC Fight Night in Hamburg wurde zudem zeitversetzt auf ProSiebenMaxx gezeigt.